Schützengilde Bartenbach e.V. 

 

Jagdliches Schießen

 

Regelmäßiges Schießtraining auf Schießstätten dient dem sicheren Umgang mit den Jagdwaffen als „Handwerkszeug“ des Jägers.

Zudem verpflichten Tierschutz und die Grundsätze der Waidgerechtigkeit Jägerinnen und Jäger, Wild so zu erlegen ist, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben.

Übungsschießen trägt zur besseren Schießfertigkeit bei. Mittlerweile ist es ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, dass man an Bewegungsjagden nur noch teilnehmen darf, wenn man einen aktuellen Schießnachweis hat.

Auf dem Schießstand der Schützengilde Bartenbach e.V. bietet die Kreisjägervereinigung Göppingen e.V. regelmäßig Termine an, an denen die Landeskeilernadel geschossen werden kann.
Ab einer Gruppengröße von 3 Personen kann mit Schießobmann Alexander Krauß (Tel. 0170 90 29 128) auch ein individueller Termin zur Ablegung der Landeskeilernadel vereinbart werden.
Eine Leihwaffe im Kaliber .222Rem ist vorhanden.
Natürlich kann auf dem Schießstand auch die eigene Waffe verwendet werden (der Stand ist bis 7000 Joule zugelassen).


Informationen aus dem JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz):

§31 Sachliche Verbote: Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung, ohne eine innerhalb der zurückliegenden 12 Monate unternommene Übung in der Schießfertigkeit, an Bewegungsjagden teilzunehmen oder mit Schrot auf Vögel zu schießen.


Landeskeilernadel:

Die Landeskeilernadel wurde im Jahr 2011 eingeführt und dient dem jagdlichen Übungsschießen mit der Kugel zur Vorbereitung für Bewegungsjagden. Die Keilernadel wird inzwischen gut angenommen und ist auch als Schießnachweis bei staatlichen Verwaltungsjagden anerkannt.

Geforderte Leistungen:
Fünf Schuss auf den "laufenden Keiler" und fünf Schuss auf den "stehenden Rehbock" bzw. Überläufer auf 50 m stehend freihändig.
Es sind insgesamt 5 gültige Treffer erforderlich, davon in jeder Disziplin mindestens 2 (Ringe 5-10). Das Schießen kann so lange wiederholt werden, bis die Leistung erfüllt ist. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einer Schießkarte dokumentiert und mit einer „Keilernadel“ honoriert.